Sie brauchen eine beglaubigte Übersetzung russisch-deutsch oder deutsch-russisch? Unter Urkundenübersetzungen versteht man die Übersetzung von Dokumenten wie z. B. Zeugnissen, Führerscheinen oder Geburtsurkunden, aber auch Gerichtsurteilen oder Handelsregisterauszügen, die meist von Behörden (Standesamt, Botschaft) oder Universitäten verlangt werden.
Ich bin öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der russischen Sprache für Baden-Württemberg. Deshalb darf ich für Sie beglaubigte Übersetzungen anbieten und mit einem speziellen Stempelabdruck versehen. Diese werden dadurch von den Behörden anerkannt.
Was müssen Sie für eine Urkundenübersetzung beachten?
- Kontaktieren Sie mich bitte zuerst per E-Mail oder telefonisch, damit wir Ihren Bedarf anhand der behördlichen Vorgaben genau klären. Ich muss wissen, was das Standesamt, das Regierungspräsidium, die Universität oder die Botschaft von Ihnen braucht.
- Für einen Kostenvoranschlag benötige ich einen Scan oder ein Foto in guter Qualität, damit ich den Umfang abschätzen kann. Vergessen Sie nicht, mir alle Seiten (auch Apostillen, Rückseiten mit Stempeln, Einbände von Diplomen usw.) der Urkunde einzuscannen, weil ich alles übersetzen muss. Sollten Sie über E-Mail-Verschlüsselung per OpenPGP verfügen, können Sie mir Ihre Dokumente darüber zukommen lassen.
- Klären Sie vorher mit der Behörde, ob sie eine Apostille oder Legalisation brauchen. Falls ja, müssen Sie die Apostille/Legalisation vor der Übersetzung bei der zuständigen Behörde einholen.
- Bitte vereinbaren Sie mit mir einen Termin, wenn Sie mit Ihren Dokumenten persönlich bei mir vorbeikommen möchten, damit ich vom Original übersetzen kann.
Durch meinen Sitz in Leinfelden-Echterdingen, in der Nähe des Flughafens Stuttgart, bin ich für Kunden der Landkreise Esslingen, Stuttgart, Böblingen, Reutlingen und Tübingen mit dem ÖPNV und dem Auto sehr gut erreichbar. Sie können kostenlos parken, aber vergessen Sie bitte nicht, Ihre Parkscheibe einzustellen. - Sollten Sie weiter weg wohnen, kann ich Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung gerne als Einschreiben per Post schicken.